Ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderates Emersacker war ein Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses am Kapellenweg 8. Vorgesehen ist eine Unterkunft für Geflüchtete mit insgesamt 28 Betten, aufgeteilt auf drei Wohneinheiten (Kellergeschoss: 9 Betten, Erdgeschoss: 10 Betten, Dachgeschoss: 9 Betten) sowie einem geplanten Anbau. Bereits im November 2024 war ein vergleichbarer Antrag mit 25 Betten vom Gemeinderat abgelehnt worden.
Auch bei der Sitzung am 18. September fiel die Entscheidung eindeutig: Der Rat lehnte den Antrag erneut einstimmig ab. Für die Ablehnung nannte das Gremium mehrere gewichtige Gründe. Das Vorhaben steht dem Flächennutzungsplan entgegen, da der Bereich nördlich des Weiherbaches als Grünbereich ausgewiesen ist; dieser Schutz dient dem Erhalt des landschaftlichen Charakters und soll eine übermäßige Verdichtung verhindern. Darüber hinaus übersteigt das Projekt die zulässige Grundflächenzahl und fügt sich auch in der überarbeiteten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Inhaltlich bemängelte der Rat, dass bei einer Unterbringung von 28 Personen auf nur drei Wohneinheiten nach Auffassung der Mitglieder keine gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet wären. Erschwerend wirkten fehlende Nachbarzustimmungen sowie offene Fragen zum Brandschutz und zur Zuwegung für Rettungsfahrzeuge. Auch der zu kleine Außenbereich für die vorgesehene Zahl an Bewohnerinnen und Bewohnern wurde als kritisch angesehen, da er die Aufenthaltsqualität erheblich einschränke und Konfliktpotenzial berge.
Die endgültige Entscheidung über den Bauantrag trifft nun das Landratsamt Augsburg. Im Nachgang zur Sitzung ist eine Unstimmigkeit im Verfahrensablauf aufgefallen; die Gemeinde steht diesbezüglich im Austausch mit dem Landratsamt Augsburg, um die Angelegenheit zu klären.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete Bürgermeister Karl-Heinz Mengele zunächst von der Brücke am Kapellenweg. Dort fand die Endabnahme statt. Kleinere Mängel wurden protokolliert und werden von der Baufirma noch beseitigt. Die verbauten Granitsteine werden nachbearbeitet und die bislang scharfen Kanten abgefräst. Zudem werden noch neue Leitplanken montiert. An der Brücke in der Flurstraße wurden die Betonschwelle und der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite saniert. Lose Teile wurden mittels Wasserhochdruck entfernt, freiliegender Baustahl fachgerecht behandelt und die Bereiche mit einer neuen Beschichtung versehen. Außerdem wurden Dehnfugen realisiert. Die Arbeiten sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen.
Schließlich fasste der Rat einen Beschluss zum Flurstück 336: Es wurde eine Vorkaufssatzung erlassen, um der Gemeinde künftig die Möglichkeit zu geben, dieses Grundstück am Kellerweg beim Verkauf vorrangig zu erwerben. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Gemeinde für Maßnahmen zum Hochwasserschutz gesichert werden.
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 30. Oktober statt.