Historischer Rückblick:
Die Stiftungsbrauerei Emersacker (Teil 1)
Bestandteil des Schlosses Emersacker war auch ein Brauhaus. Während der Ortsherrschaft des Grafen Heinrich von Schaumburg (1672 – 1687) wurde mit hohen Kosten dieses Brauhaus erneuert. Einige Jahre später 1696 ist die Rede von einem Braumeister, der in der Mälzerei einen Schaden von 1.000 fl. verursacht habe. Die vier „Zapfenwirte“ von Emersacker und den Nachbarorten Lauterbrunn, Bocksberg und Laugna waren vertraglich verpflichtet, vom Brauhaus in Emersacker das Bier abzunehmen. Die Fugger hatten nämlich bereits 1689 das Braurecht der Gaststätte in Lauterbrunn für 450 fl. abgelöst und den Wirt verpflichtet, das Bier in Emersacker zu holen. Außerdem bezeugt ein Dorfbeschrieb aus dem Jahre 1749, dass die „Zapfenwirte in der Herrschaft Bocksberg das Bier von der hiesigen Braustatt nehmen müssen“. Der Kaufpreis der Wirte für einen Eymer Bier (= 64 Bayerische Maß) betrug 15 kr. weniger als der Verkaufspreis. Außerdem bekamen die Wirte für jeden Eymer acht Maß Bier gratis und bei einer Abnahme von 50 Eymer erhielten sie einen weiteren Eymer Bier geschenkt. Für jeden Eymer Bier mussten die Wirte zusätzlich noch Ungeld (Verbrauchssteuer) an den Ortsherrn von Emersacker entrichten. Dieses belief sich bei den Wirten aus Emersacker, Lauterbrunn und Bocksberg auf 4 kr. und in Laugna auf 3 kr.. Die unterschiedliche Besteuerung sollte die verschiedenen Entfernungen zwischen Wirten und Brauerei berücksichtigen.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist das Hauptgebäude, in dem das Brauhaus untergebracht war, abgebrochen und im Jahre 1847 neu erbaut worden. Die Planung des Gebäudes lag in den Händen des Augsburger Stadtbaurats Franz Josef Kollmann. Maurermeister war Mathias Storf und Zimmerermeister waren die Gebrüder Mozet. Am 22. August 1847 war Hebauf. Der Dankspruch des Zimmererpoliers C. Rast begann mit dem Vers „Ein Bräuhaus bau`n wir hier, zu brauen gutes Bier. Den alten deutschen Labetrank, wofür stets den Erfindern Dank!“.
Das Brauhaus wirtschaftete gut. Allein für den Hausverbrauch an Bier wurden jährlich 200 Schäffel (ein Schäffel = ca. 3 Zentner Gerste) abgesotten. Zur Erhebung des Lokal-Malz- und Bieraufschlages erließ die Gemeinde Emersacker im Jahre 1906 „ortspolizeiliche Vorschriften“. Dabei betrug der Malzaufschlag eine Mark je hl. Malz und der Bieraufschlag 60 Pfennige je hl. des eingeführten Bieres. Die Abgabepflicht trat ein, sobald Bier in einer Größenordnung von mindestens sechs Liter in die Gemeinde eingeführt wurden. Wer Bier in die Gemeinde einführte, musste innerhalb 24 Stunden bei der Gemeinde Anzeige erstatten. Zum anderen war der örtliche Brauer verpflichtet, das aus seiner Brauerei zur Ausfuhr in auswärtige Gemeinden gelieferte Bier monatlich in Verzeichnissen zu erfassen und dem Bürgermeister vorzulegen. Für diese Biere erhielt der Brauer eine Rückvergütung von der Gemeinde. Beispielsweise erzielte die Gemeinde im Jahr 1907 einen Überschuss von rund 400 Mark. Ab dem Jahr 1920 wurde dieses aufwendige Verfahren durch die Zahlung einer jährlichen Abfindungssumme ersetzt.1927 erließ die Gemeinde eine Satzung über die Erhebung einer gemeindlichen Biersteuer.
Unterhalb der Gebäude befanden sich die Eiskeller. Um das Bier auch in den Sommermonaten kühl zu lagern, wurde auf dem naheliegenden Eisweiher in der Winterzeit „Eis gemacht“ (hierüber erfolgt ein eigener Beitrag). Trotz Umbaus der Flaschenabfüllanlage und Einbau einer Ölfeuerungsanlage (Jahr 1965) hat die Stiftung den Brauereibetrieb 1966 eingestellt.
Text: Alois Heim
Pferdegespann mit Bierwagen vor der Brauerei in Emersacker um 1910, dritter von links Georg Brummer († 1970) und fünfter von links Josef Schirpfer, Bild: Georg Brummer