Ausweisung Tempo-30-Zone / Schmiedgasse, Raiffeisenstraße und Angerweg

Ausweisung Tempo-30-Zone / Schmiedgasse, Raiffeisenstraße und Angerweg

Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,

wir weisen darauf hin, dass die Schmiedgasse, Raiffeisenstraße und Angerweg zu einer Tempo-30-Zone geändert wurden. Dies bedeutet, dass sich innerhalb der Tempo-30-Zone alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen dürfen. Die Vorfahrt ist innerhalb der Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts-vor-links“ (§ 8 StVO) festgelegt. Abweichend von dieser Grundregel sind ggf. geltende Verkehrszeichen wie „Vorfahrt gewähren“ zu beachten. Die Beschilderung wird demnächst durch den Bauhof angebracht.

 

Straßenverkehrsbehörde

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