Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen darauf hin, dass die Schmiedgasse, Raiffeisenstraße und Angerweg zu einer Tempo-30-Zone geändert wurden. Dies bedeutet, dass sich innerhalb der Tempo-30-Zone alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen dürfen. Die Vorfahrt ist innerhalb der Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts-vor-links“ (§ 8 StVO) festgelegt. Abweichend von dieser Grundregel sind ggf. geltende Verkehrszeichen wie „Vorfahrt gewähren“ zu beachten. Die Beschilderung wird demnächst durch den Bauhof angebracht.
Straßenverkehrsbehörde