Gemeinde Emersacker verpachtet Fischereirecht am Weiherbach | Blog Beitrag

Gemeinde Emersacker verpachtet Fischereirecht am Weiherbach

Gemeinde Emersacker verpachtet Fischereirecht am Weiherbach

Die Gemeinde Emersacker beabsichtigt, das Fischereirecht am Weiherbach zum 1. Januar 2027 für die Dauer von zehn Jahren neu zu verpachten.

Das Fischereirecht erstreckt sich über einen rund 2.230 Meter langen Gewässerabschnitt von der Betonbrücke beim Eisweiher an der Staatsstraße 2036 in Richtung Lauterbrunn bis zum Absturz des Weiherbächleins bei der ehemaligen Gemeindemühle.

Der Weiherbach ist ein ökologisch wertvolles Gewässer und unter anderem Lebensraum der streng geschützten Bachmuschel. Der Gemeinde ist deshalb eine verantwortungsvolle, nachhaltige und naturschonende Bewirtschaftung besonders wichtig.

Die wichtigsten Pachtbedingungen:

  • Pachtzeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2036

  • Jährlicher Pachtzins: 150 Euro

  • Voraussetzung: Gültiger Fischereischein und Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Bayerischen Fischereigesetz

  • Eine Bewerbung durch Fischereivereine ist ebenfalls möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Interessenten werden gebeten, ihrer schriftlichen Bewerbung die Kontaktdaten, einen Nachweis der fischereirechtlichen Eignung sowie kurze Angaben zu ihren bisherigen Erfahrungen und zur vorgesehenen Bewirtschaftung des Gewässers beizufügen.

Bewerbungsschluss ist Freitag, 27. November 2026, 12:00 Uhr.

Die Bewerbungen sind bei der Gemeinde Emersacker, Im Schloß 1, 86494 Emersacker oder per Email an einzureichen.

Die Gemeinde entscheidet nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen über die Vergabe. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen werden insbesondere die fachliche Eignung und die vorgesehene naturschonende Bewirtschaftung berücksichtigt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrags besteht nicht.

Weitere Informationen erteilt die Gemeinde Emersacker.

Text und Bild: Gemeinde Emersacker

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