Landratsamt prüft Umweltund Nachbarschaftsschutz umfassend – Einwendungen und Hinweise wurden fachlich bewertet
Nach umfassender Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und unter Beteiligung von insgesamt 28 Fachbehörden und betroffenen Stellen, darunter die Gemeinden Emersacker und Heretsried, hat das Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zehn beantragte Windenergieanlagen der WKS Windkraft Schwaben GmbH & Co. KG erteilt. Die geplanten Anlagen liegen innerhalb der von den beiden Gemeinden ausgewiesenen Windenergiegebiete nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Im Genehmigungsverfahren wurden unter anderem die Auswirkungen auf Forstwirtschaft, Naturund Artenschutz, Schattenwurf, Lärm und Brandschutz sowie weitere Belange des Arbeits-, Wasserund Luftfahrtrechts und die Vereinbarkeit mit bestehenden Richtfunkstrecken geprüft. Die von den Fachstellen formulierten Anforderungen wurden, soweit erforderlich, als Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid festgelegt und sind vom Vorhabenträger umzusetzen.
Grundlage der Prüfung waren umfangreiche Antragsunterlagen mit Kartierungen und Gutachten unabhängiger Sachverständiger. Das Landratsamt und die beteiligten Fachbehörden haben diese eingehend bewertet. Auch die von Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden und Vereinigungen vorgebrachten Hinweise und Bedenken, etwa zu Lärm, Wald und Artenschutz, wurden fachlich geprüft und gewürdigt. Für Genehmigungsverfahren dieser Art ist eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen. Unabhängig davon wurden die im Verfahren eingegangenen Hinweise und Bedenken aus der Bürgerschaft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig geprüft. Landrat Martin Sailer betont: „Die Sorgen und Anliegen der Menschen vor Ort nehmen wir ernst. Deshalb war es uns wichtig, die vorgebrachten Hinweise und Bedenken sorgfältig zu prüfen und fachlich zu bewerten. Als Genehmigungsbehörde müssen wir auf Grundlage der geltenden Gesetze und der fachlichen Erkenntnisse entscheiden. Wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind, müssen diese verbindlich festgelegt und eingehalten werden.“
Zahlreiche Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge. Sie betreffen unter anderem Lärm, Schattenund Eiswurf, Brandschutz, forstliche Belange, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz und die Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt. Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde zudem ein Ersatzgeld nach den geltenden Vorgaben festgesetzt. Um das Brandrisiko zu minimieren, ist außerdem der Einbau einer automatischen Brandlöschanlage vorgeschrieben. Auch die aus der Nachbarschaft vorgebrachten Bedenken, beispielsweise zum Thema Infraschall, wurden eingehend geprüft und anhand der geltenden rechtlichen Maßstäbe sowie des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands bewertet. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben wurden durch die Teilflächennutzungspläne Windkraft der Gemeinden Emersacker und Heretsried geschaffen. Beide Gemeinden haben ihr Einvernehmen zum Vorhaben erteilt.
Die amtliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Augsburg vom Mittwoch, 14. Oktober 2026. Der Genehmigungsbescheid wird zusammen mit den Antragsunterlagen – unter Ausnahme von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogenen Daten – für die gesetzlich vorgesehene Dauer auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-augsburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Begründung des Bescheids geht auch auf die im Verfahren vorgebrachten Argumente von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Vereinigungen ein.
