Die seit dem 8. Januar 2025 öffentlich einsehbaren Entwürfe zur Fortschreibung des Regionalplans beschäftigen derzeit die Region. Besonders im Fokus der Gemeinde Emersacker stehen die geplanten Vorranggebiete für Windkraftanlagen, die sich größtenteils auf den Gemarkungen der Nachbargemeinden Laugna und Zusamaltheim befinden. Auch Flächen im Gemeindegebiet Emersacker sind Teil der Planung, diese entsprechen jedoch weitgehend den im Flächennutzungsplan der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen.
Was ist der Regionalplan?
Der Regionalplan ist ein zentrales Planungsinstrument, das die räumliche Entwicklung einer Region steuert und dabei Ziele für die Nutzung von Flächen, etwa für Siedlungen, Verkehr oder erneuerbare Energien, festlegt. Er wird vom Regionalen Planungsverband erstellt, der sich aus Vertretern der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden zusammensetzt. Die Region 9 Augsburg umfasst die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen an der Donau und Donau-Ries.
Hintergrund: Gesetzliche Vorgaben für die Ausweisung von Windenergieflächen
Grundlage für die Planungen ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das verbindliche Flächenziele für die Nutzung von Windenergie in Deutschland vorschreibt. Für Bayern bedeutet dies, dass bis Ende 2027 mindestens 1,1 % der Fläche in jeder Planungsregion und bis Ende 2032 landesweit 1,8 % für Windkraft ausgewiesen werden müssen. Der Regionale Planungsverband Augsburg kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung mit dem jetzt vorgelegten Entwurf nach.
Austausch mit der Regierung von Schwaben
Die Gemeinde Emersacker hat sich bereits frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt und war im Oktober 2023 bei der ersten informellen Anhörungsrunde beteiligt. In dieser Stellungnahme machte die Gemeinde Bedenken und Anregungen geltend, die dazu beitrugen, dass die ursprünglich geplanten Gebiete in der aktuellen Entwurfsplanung bereits verkleinert wurden.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Entwurfsplanung Anfang Januar 2025 nahm die Gemeinde Emersacker Kontakt zur Regierung von Schwaben auf. Bei einem Gesprächstermin Mitte Januar 2025 informierten sich Bürgermeister Karl-Heinz Mengele und 2. Bürgermeister Daniel Ullmann beim Regionsbeauftragten über die bisherigen Planungen, deren Grundlagen sowie die weiteren Schritte im Beteiligungsverfahren.
Auszug aus der Entwurfsplanung zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Augsburg. Farblich gekennzeichnet geplante Vorranggebiete für die Windenergie (VRW)
Erstellung einer fundierten Stellungnahme
Im Rahmen der aktuellen Beteiligung wird die Gemeinde Emersacker erneut eine Stellungnahme zum Planungsentwurf abgeben. Diese wird gemeinsam mit einem erfahrenen Planungsbüro aus Augsburg sowie einer Rechtsanwaltskanzlei erstellt und fristgerecht eingereicht. Ziel ist es, die spezifischen Gegebenheiten der Region zu berücksichtigen, die Interessen der Gemeinde Emersacker zu wahren und eine Verringerung der geplanten Vorranggebietsflächen für Windenergie zu erreichen.
Fortlaufende Information der Bürgerinnen und Bürger
Die Gemeinde Emersacker wird die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über die Entwicklungen zum Regionalplan informieren. Das Thema wird regelmäßig in Gemeinderatssitzungen und in der Bürgerversammlung am 13. März 2025 behandelt. Aktuelle Informationen zu Gesprächen, nächsten Schritten und der Stellungnahme werden zudem im Amtsblatt „Holzwinkel“ und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Hinweis: Entwurfsplanung öffentlich einsehbar
Die Entwurfsplanung des Regionalen Planungsverbands ist öffentlich einsehbar. Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, bis zum 7. April 2025 eine eigene Stellungnahme abzugeben.
Die Planungsunterlagen können auf der Website des Regionalen Planungsverbands eingesehen werden:
https://www.rpv-augsburg.de/regionalplan/fortschreibungen/
Text: Gemeinde Emersacker