Angliederungsgenossenschaft Emersacker

Angliederungsgenossenschaft Emersacker

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage des Artikel 11 (6) des Bayerischen Jagdgesetzes ist eine Jagdgenossenschaft (Angliederungsgenossenschaft) zu gründen, wenn die an ein Eigenjagdrevier angegliederte Grundfläche aus mehreren selbständigen Grundstücken besteht, die im Eigentum von mehr als 15 Personen sind.

Die entsprechenden Grundstückseigentümer werden per Brief benachrichtig und unter nachfolgender Tagesordnung am 11. November 2023 um 18.30 Uhr zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Emersacker einladen.

  1. Begrüßung und Bericht des Notjagdvorstandes
  2. Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes
  3. Neuwahlen der Vorstandschaft
  4. Informationen zur Pacht und Bestätigung durch die Versammlung
  5. Wünsche, Anträge und Sonstiges

Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Beste Grüße

Karl-Heinz Mengele
Notjagdvorstand (Angliederungsgenossenschaft)

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