Gleich zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag für das Anwesen Lauterbrunner Straße 29. Geplant sind der Neubau einer gewerblich genutzten Garage sowie der Rückbau bestehender Nebengebäude. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Die bereits in der nichtöffentlichen Septembersitzung beschlossene Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Am Weinberg“ wurde nun öffentlich bekanntgegeben. Den Auftrag erhält die Firma Scharpf aus Zöschingen, die im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Festlegung der Verkaufspreise für die gemeindlichen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Am Weinberg“. Der Gemeinderat beschloss, die Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser zu einem Preis von 230 Euro pro Quadratmeter anzubieten. Für Grundstücke, auf denen eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen ist, wurde ein Verkaufspreis von 350 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Zusätzlich fallen die Kosten für den Revisionsschacht, die Regenwasserzisterne sowie die Trinkwasserversorgung an.
Für die Baugrundstücke gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von sechs Jahren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke tatsächlich bebaut werden und nicht über längere Zeit ungenutzt bleiben.
Darüber hinaus wurden die Vergaberichtlinien für die gemeindlichen Bauplätze festgelegt. Diese regeln das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Diese sind auf der Homepage der Gemeinde Emersacker einsehbar. Interessenten können sich bis spätestens Freitag, 27. November 2026, um 12:00 Uhr für einen gemeindlichen Bauplatz bewerben.
Ausführlich beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Auswirkungen der Neuregelung der staatlichen Kinderbetreuungsförderung zum 1. Januar 2027. Mit dieser entfällt der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von monatlich 100 Euro je anspruchsberechtigtem Kind, der bislang direkt mit den Elternbeiträgen verrechnet wurde.
Der Gemeinderat beschloss, die bestehende Gebührensatzung, die zuletzt zum September 2026 angepasst wurde, unverändert beizubehalten. Damit müssen betroffene Eltern ab Januar 2027 den bisherigen staatlichen Zuschuss von monatlich 100 Euro selbst tragen.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung war insbesondere die Haushaltslage der Gemeinde Emersacker. Mehr als die Hälfte des gesamten gemeindlichen Verwaltungshaushalts (2024 - rd. 2 Mio. Euro für die Kinderbetreuung) entfällt mittlerweile auf die Kinderbetreuung in Krippe und Kindergarten. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen deckten hierbei rund 3,7 Prozent der Gesamtkosten. Der weit überwiegende Teil wird durch kommunale Mittel und staatliche Fördermittel finanziert.
Auch in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde deutlich, dass für eine freiwillige Übernahme des wegfallenden staatlichen Zuschusses durch die Gemeinde kein vertretbarer finanzieller und haushaltsrechtlicher Spielraum gesehen wird. Eine vollständige Übernahme würde die Gemeinde jährlich mit rund 81.000 Euro belasten.
Ein Blick auf die Elternbeiträge in den umliegenden Gemeinden und im Landkreis zeigt, dass sich Emersacker bei den Kindergartengebühren im mittleren Bereich bewegt. So beträgt der monatliche Kindergartenbeitrag in Emersacker bei einer täglichen Betreuungszeit von vier bis fünf Stunden 158 Euro – was rechnerisch 1,76 Euro je Betreuungsstunde entspricht.
Um Familien mit mehreren Kindern zumindest teilweise zu entlasten, wurde eine mögliche Geschwisterermäßigung diskutiert. Vorgesehen ist ein monatlicher Nachlass von 50 Euro für das jüngere Kind, wenn für beide Kinder der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss entfällt. Die dafür notwendige Satzungsänderung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sobald die finanziellen Auswirkungen der neuen staatlichen Förderregelungen verlässlich kalkulierbar sind, wird sich der Gemeinderat erneut mit den Zahlen befassen und gegebenenfalls über eine Anpassung der Elternbeiträge für das Kinderhausjahr 2027/2028 entscheiden. Über die Änderungen zum 1. Januar 2027 und deren Auswirkungen werden die Eltern zusätzlich in einem gesonderten Elternbrief informiert.
Erfreuliche Nachrichten gibt es hinsichtlich der geplanten Buswartehäuschen in der Lauterbrunner und Weldener Straße. Die Gemeinde hat vom Staatlichen Bauamt grünes Licht für die Errichtung der beiden Wartehäuschen erhalten. Die Initiative hierzu kam aus der Bürgerschaft, insbesondere auch von Schülerinnen und Schülern, die sich einen besseren Schutz vor Wind und Wetter beim Warten auf den Bus gewünscht hatten. Mit der Umsetzung der beiden Maßnahmen soll nun zeitnah begonnen werden.
Aufgrund wiederholter Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten in der Sportplatzstraße sollen dort künftig mobile Verkehrsinseln aufgestellt werden. Diese sollen dazu beitragen, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mit vergleichbaren Maßnahmen in der Bürgermeister-Graber-Straße wurden bereits gute Erfahrungen gemacht.
In diesem Zusammenhang appelliert die Gemeinde an alle Verkehrsteilnehmer, die zulässigen Geschwindigkeiten einzuhalten und auf Anwohner sowie Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere auch für die Besucherinnen und Besucher des Vereinsheims, die gebeten werden, die Sportplatzstraße mit angemessener Geschwindigkeit und der notwendigen Rücksichtnahme zu befahren.
Text: Gemeinde Emesacker