Coronavirus - Informationen für Eltern

Coronavirus - Informationen für Eltern

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt auch in Bayern.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert Sie im Folgenden darüber, was Sie als Eltern wissen und beachten müssen.

Kinder dürfen eine Kindertageseinrichtung in folgenden Fällen nicht betreten:

  • Das Kind hat sich mit dem Coronavirus infiziert.
  • Das Kind hatte Kontakt zu einem bestätigt am Coronavirus Erkrankten.
  • Das Kind hat sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung des Kindes (§ 24 SGB VIII) ist insoweit eingeschränkt. Entsprechendes gilt für den Bereich der Kindertagespflege.

Gegenwärtig befinden wir uns in der Grippe- und Erkältungssaison. Schnupfen oder Husten sind in aller Regel auf eine gewöhnliche Erkältung zurückzuführen. Es sollte daher vermieden werden, Telefonleitungen von Hausarztpraxen mit Rückfragen zu blockieren. Nur
dann, wenn Erkältungssymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere auftreten und in den letzten vierzehn Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigt am Coronavirus Erkrankten bestand oder man sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sollte telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 aufgenommen werden. Die klinischen Symptome des Coronavirus umfassen nach derzeitigem Stand schnupfenartige Symptome wie Fieber, Husten, Rachenentzündung, eine verstopfte Nase, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit.

Zuletzt wurde Südtirol als Risikogebiet ausgewiesen. Dies heißt konkret: Kinder, die sich z.B. in den Faschingsferien in Südtirol bis Sonntag, den 1. März 2020 aufgehalten haben, dürfen frühestens die Kindertageseinrichtung wieder am Montag, den 16. März 2020 besuchen.

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