In der 3. Sitzung des Gemeinderats Emersacker am Donnerstag, 12. März 2026, standen mehrere Bauangelegenheiten sowie der Neuerlass der Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen auf der Tagesordnung.
Zunächst befasste sich das Gremium mit einem Tekturantrag zur Errichtung einer Spundwand am Kapellenweg 9. Die Spundwand soll an der nördlichen Grundstücksgrenze eines bereits genehmigten Einfamilienhausgrundstücks errichtet werden und dort den Hang sichern. Die Verwaltung stellte fest, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Zudem lagen bereits alle erforderlichen Nachbarzustimmungen vor. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und erteilte damit das gemeindliche Einvernehmen. In der Beratung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung insbesondere auf mögliches Schicht- beziehungsweise Quellwasser zu achten sei. Die endgültige Entscheidung über das Bauvorhaben trifft das Landratsamt Augsburg.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Firma Rheinmetall zur Erneuerung des bestehenden Sicherheitszauns am Gelände „Lerchenberg“ in der Gemarkung Zusamaltheim. Geplant war, den bisherigen Maschendrahtzaun durch einen modernen Doppelstabgitterzaun mit Übersteigschutz und Untergrabschutz zu ersetzen. Im Zuge des Bauverfahrens wurde auch die Nachbarschaftszustimmung der Gemeinde Emersacker angefragt, da angrenzende Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen.
Der Gemeinderat verweigerte diese Zustimmung. Aus Sicht des Gremiums ist insbesondere die Erschließung des Geländes nicht ausreichend gesichert, vor allem im Hinblick auf die Zufahrt.
Darüber hinaus befasste sich der Gemeinderat mit den Anliegen aus der Jungbürgerversammlung 2026. Dabei wurden unter anderem Wünsche nach zusätzlichen Freizeitmöglichkeiten, Verbesserungen im öffentlichen Raum sowie Angebote für Kinder und Jugendliche angesprochen.
Außerdem ging Bürgermeister Mengele auf offene Punkte aus der vergangenen Bürgerversammlung ein. So informierte er, dass derzeit nicht geplant ist, den AktivVO auch sonntags fahren zu lassen. Dieser Vorschlag sei jedoch von anderer Seite in den derzeit laufenden Abstimmungsprozess eingebracht worden.
Ein weiteres Thema war erneut die Befahrung der Brücke an der „Sägmühle“. Hier kündigte Mengele an, nochmals auf einige Hauptnutzer zuzugehen, um das Gespräch zu suchen und auf die geltende Gewichtsbeschränkung von zehn Tonnen hinzuweisen. Von der von einem Bürger angeregten Kontrolle der Fahrzeuge wollte der Gemeinderat jedoch absehen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Neuerlass der Gebührensatzung für Kinderkrippe und Kindergarten, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll. Bürgermeister Karl-Heinz Mengele erläuterte, dass der Neuerlass vor allem rechtliche Anpassungen sowie verschiedene Detailänderungen umfasst.
Um einen Teil der steigenden Kosten in der Kinderbetreuung aufzufangen, beschloss der Gemeinderat zudem eine Anpassung der Elternbeiträge um 15 Prozent ab September 2026, die über eine Änderungssatzung umgesetzt wird.
Zum Ende der Sitzung ging Bürgermeister Mengele außerdem auf den kommenden gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ein. Um die künftig vorgesehene Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche abzudecken, soll die Betreuung am Freitag künftig bis 16 Uhr ausgeweitet werden.
Zudem besteht künftig ein Anspruch auf Ferienbetreuung. Hier strebt die Gemeinde eine Kooperation mit einer Nachbargemeinde an. Um den Bedarf besser einschätzen und ein passendes Angebot einschließlich der Kosten planen zu können, soll in den kommenden Wochen eine Bedarfserhebung unter den Eltern durchgeführt werden.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 23. April 2026 statt.