Windkraft beschäftigt Gemeinderat erneut

Windkraft beschäftigt Gemeinderat erneut

Windkraft war das vorherrschende Thema in der vergangenen Gemeinderatssitzung in Emersacker. Auch 17 Zuhörer zog dieses Thema ins Rathaus. Bürgermeister Karl-Heinz Mengele erklärte ganz deutlich, dass nicht über ein Windkraft-Projekt oder einen Investor diskutiert werde, sondern über ein Gesetz, das der Kommune die Möglichkeit des Handelns aus der Hand nehme. Er hatte deshalb einen Experten in die Sitzung eingeladen.

Dr. Martin Demmeler von der in Buttenwiesen ansässigen Firma GP Joule, die sich mit verschiedenen regenerativen Energien befasst, erläuterte noch einmal das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz sowie weitere Gesetzesänderungen in diesem Bereich. Die Kommunen sind dabei aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wo Windenergieanlagen gebaut werden können. Die derzeitige 10H-Regelung in Bayern muss nach dem neuen Gesetz nicht mehr eingehalten werden. Der Ausbau von Windenergie war durch diese Regelung nahezu lahmgelegt. Unter anderem ist bei der Errichtung einer Windenergieanlage im Wald nun ein Abstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung möglich. Aktuell hat die Gemeinde Emersacker keine Flächen, die für Windenergie ausgewiesen sind. Nachdem der Landkreis Augsburg reich an Wald ist, wird hier eine Errichtung von Windenergieanlagen wahrscheinlich. Auch dass es sich beim Naturpark Westliche Wälder um ein Landschaftsschutzgebiet handele, stelle kein Ausschlusskriterium mehr dar, berichtete Demmeler.

Der Experte warb für die Windenergie, denn ein Windrad, dass sich etwa acht Monate drehe, habe dann die gesamte Energie, die für seine Herstellung und Lebensdauer nötig sind, eingebracht. Etwa 8000 Menschen könnten mit der jährlichen Energieerzeugung eines Windrades versorgt werden. Auch beim CO2 gebe es keine klimaschützendere regenerative Energieform. Demmeler sagte, Windenergie sei ein konsequenter Schritt zur Energiesicherheit und vor allem in den Wintermonaten eine gute Ergänzung zu Photovoltaikanlagen.

Noch bis zum 31. Januar gab es die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergie zu ändern. Dieser muss bis Anfang 2024 rechtskräftig sein. Tut die Gemeinde dies nicht, hat sie keine Steuerungswirkung mehr. Die Gemeinderäte diskutierten, ob es sinnvoll sei, den Flächennutzungsplan zu ändern, wohlwissend, dass es wenig Steuerungsmöglichkeiten mehr gebe. Rund 12.000 Euro würde eine Flächennutzungsplanänderung, die ins Auslegungsverfahren geht, kosten. Mit 9:4 stimmte der Gemeinderat schlussendlich für die Änderung des Flächennutzungsplan - auch um Zeit zu gewinnen und den Fuß noch in der Tür zu haben. Es soll nun der Rat eines neutralen Rechtsbeistands eingeholt werden, ob es sinnvoll ist, in das Verfahren einzusteigen. Der Bürgermeister betonte noch einmal, dass damit keine Fläche festgelegt werde und mit dem Beschluss auch noch kein Geld ausgegeben sei.

Text: Simone Kuchenbaur und Gemeinde Emersacker

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