„Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid für den Trockenabbau von Sand und Kies“ im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates Emersacker am 18. Januar 2021

„Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid für den Trockenabbau von Sand und Kies“ im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates Emersacker am 18. Januar 2021

Am 18. Januar 2021 hat sich der Gemeinderat Emersacker in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung zum zweiten Mal mit dem Antrag auf Vorbescheid für den Sand- und Kiesabbau der Fuggerschen Stiftungen im Wald zwischen Emersacker und Welden beschäftigt. Bei dieser Sitzung hat der Gemeinderat die am 10. Dezember 2020 getroffene Entscheidung rückgängig gemacht. Damals ist dem Vorantrag das gemeindliche Einvernehmen mit Bedingungen und Auflagen erteilt worden. In der jüngsten Sitzung ist dem Vorhaben nun das gemeindliche Einvernehmen einstimmig verweigert worden. Ein solches Vorgehen ist rechtlich möglich, da für den Widerruf eines bereits erteilten Einvernehmens der Gesetzgeber eine zweimonatige Frist einräumt, die noch nicht verstrichen war.

Der Gemeinderat Emersacker hat zusammen mit den von den Bürgerinnen und Bürgern erhaltenen Anregungen ein „10-Punkte-Papier“ erarbeitet, in dem dargelegt wird, welche öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Insbesondere naturschutzrechtliche Gründe sprechen gegen den geplanten Trockenabbau, weil sich das Vorhaben mitten im Naturpark „Augsburg Westliche Wälder“ befindet. Der geplante 15-jährige Kies- und Sandabbau mit Maschineneinsatz und Lkw-Aufkommen führt über diese Zeitspanne hinweg zu massiven Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt, für das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion des Waldes. Oberstes Ziel der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern. Ein Sand- und Kiesabbau in einem Mischwald würde genau das Gegenteil bewirken.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der „Holzwinkel-Raum“, und vor allem die Gemeinde Emersacker seit Ende der 1980er Jahren durch die „Mülldeponie-Hegnenbach“ über Gebühr mit Schwerlastverkehr sowie mit Emissionen und Immissionen belastet ist. Darüber hinaus wird die kommunale Planungshoheit der Gemeinde Emersacker verletzt. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt das betreffende Gebiet als „Fläche für die Forstwirtschaft, für die Bewirtschaftung mit Laub- oder Nadelwald“, „Geschützter Landschaftsbestandteil“ und „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Die Planung der Gemeinde enthält damit eine konkrete Standortzuweisung, dem das Vorhaben der Fuggerschen Stiftung in keiner Weise entspricht.

Die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid der Fuggerschen Stiftungen trifft das Landratsamt Augsburg. Die Gemeinde Emersacker hat das Landratsamt Augsburg gebeten, die Argumente des „10-Punkte-Papiers“ bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

 

Emersacker, 19. Januar 2021
Gemeinde Emersacker

 

Argumente für die Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens, welche durch das Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde zu prüfen und zu berücksichtigen sind:

1.         Der geplante Kies- und Sandabbau widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplans als Bestandteil des Flächennutzungsplans der Gemeinde Emersacker (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt das Grundstück als „Fläche für die Forstwirtschaft für die Bewirtschaftung mit Laub- oder Nadelwald“, „Geschützter Landschaftsbestandteil“ und „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan enthält damit eine konkrete Standortzuweisung, dem das Vorhaben nicht entspricht.

Das Vorhaben beeinträchtigt zudem die in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB genannten Belange des Naturschutzes und des Bodenschutzes, die natürliche Eigenart der Landschaft und den Erholungswert und verunstaltet das Landschaftsbild.

In diesem Gelände befindet sich die von Emersackerer Bürgern landschaftlich sehr geschätzte „Rehlach“, eine große Fläche, die ständig mit Wasser befüllt und die biologisch für die Pflanzen- und Tierwelt einzigartig ist. In der Gemeinde Emersacker sind Überlegungen im Gange, diesen Bereich in die Biotopkartierung aufnehmen zu lassen, da es sich um ein Froschlaichgewässer handelt (auch Laubfrösche wurden schon gesichtet).

2.         Sowohl für das Kinderhaus Emersacker (Kinderkrippe und Kindergarten) als auch für die Grundschule Emersacker hat der Wald für die Kinder eine wichtige pädagogische Funktion hinsichtlich Natur und Ökosystem. Für beide Einrichtungen liegt das Waldgebiet in unmittelbarer und gut erreichbarer Nähe. Es ist zudem das einzige Waldgebiet, das für jüngere Kinder zu Fuß vom Kindergarten und von der Schule aus zu erreichen ist. Unsere Kinder haben dort Erlebnistage, Nachtwanderungen, Märchenstunden und vieles mehr. Im Bereich des Kindergartens werden ganze Wochen in diesem Waldgebiet verbracht (Art „Waldkindergarten“).

3.         In der Phase der Ausbeutung des Grundstücks ist nach dem Antrag vorgesehen, dass das Aushubmaterial in einem Werk bei Dillingen aufbereitet werden soll. Während dieser Zeit sei angeblich die Gemeinde Emersacker mit dem LKW-Verkehr nicht betroffen. In der Praxis wird es anders aussehen. Der Schwerlastverkehr mit den damit verbundenen Lärmemissionen und Staub wird auch über die gemeindlichen Feldwege Fl. Nrn. 94/2 und 339 sowie über den Kellerweg auf die Staatsstraße 2034 in Richtung Bocksberg nach Dillingen fahren. In der Auffüllphase, wird die Verkehrsbelästigung für Emersacker dann deutlich zunehmen. Dann wird das Auffüllmaterial aus allen Richtungen kommen.

Den Kies- und Sandabbau sowie die Verfüllung der Grube wird offensichtlich ein privates Unternehmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betreiben. Es ist davon auszugehen, dass das Verfüllmaterial von dem Anbieter genommen wird, der den höchsten Preis bezahlt. Das wird mit Sicherheit nicht immer Aushubmaterial sein. Der Einbau von Deponiematerial ohne Abdichtung ist schädlich für das Grundwasser und verschlechtert womöglich auch die Wasserqualität des Flüsschens „Laugna“. In diesem Zusammenhang wird deutlich darauf hingewiesen, dass der „Holzwinkel-Raum“ und vor allem die Gemeinde Emersacker seit Ende der 1980er Jahren durch die „Mülldeponie-Hegnenbach“ über Gebühr mit Schwerlastverkehr sowie mit Emissionen und Immissionen belastet sind.

4.         Das Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und im Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“. Dem Vorhaben stehen naturschutzrechtliche Belange entgegen. Es sind dauerhafte Schäden des Naturhaushaltes zu erwarten. Der geplante 15-jährige Kies- und Sandabbau mit Maschineneinsatz und LKW-Aufkommen führt über diese Zeitspanne hinweg zu Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt, für das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion. Oberstes Ziel der Landschaftsschutzgebietsverordnung, ist die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern. Insbesondere sind erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern und den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen. Vielfalt, Eigenart und Schönheit des typischen Landschaftsbildes sind zu bewahren. Alle Handlungen sind verboten, die den Charakter des Gebietes verändern. Dies sind insbesondere Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.

5.         Das Vorhaben steht auch nicht in Einklang mit dem maßgeblichen Regionalplan der Region Augsburg (RP 9). Ziel des Regionalplanes der Region Augsburg ist u. a., die „Nutz-, Schutz-, Sozial- und Lebensraumfunktionen des Waldes dauerhaft zu erhalten und ggf. zu stärken.

6.         Nach den Ausführungen im Antrag auf Vorbescheid ist die geplante Abbaufläche mit einem Mischwald bestockt. Dieses Waldstück entspricht somit einem zeitgemäßen, biologisch wertvollen Waldbestand als Lebensraum für größere Artenvielfalt im Gegensatz zu einer reinen Monokultur. Es handelt sich somit um ein zukunftsfähiges und robustes Waldstück im Hinblick auf Stürme, Hitze und Schaderregern. Gerade in der derzeitigen gesellschaftlichen Debatte über Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Klimawandel und in Zeiten von „Fridays for Future“ ist dies besonders zu berücksichtigen. Eine Rodung des Waldbestandes etwa 40 Jahre vor der eigentlichen Holzernte ist nicht nachvollziehbar.

7.         Auf der gegenüberliegenden Seite des geplanten Abbaugebietes, im Laugnatal, befindet sich in Sichtweite (etwa 400 Meter) die neu errichtete „Blaue Kapelle“ der Denzel-Stiftung. Dieses Kleinod hat sich mittlerweile zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt. Die Leute kommen an diesen Ort der Stille, um sich der Außenwelt zu entziehen und Ruhe zu finden. Sie haben hier die Gelegenheit zur „Besinnlichkeit und inneren Einkehr“. Das geplante Vorhaben würde massiv diese Erholungsfunktion beeinträchtigen und widerspricht somit der Zielsetzung der Kapelle.

8.         Gegen das Vorhaben spricht auch die geografische Lage von Emersacker zum benachbarten Donautal. Im Donautal gibt es sehr große regionale und qualitativ höherwertige Kiesvorkommen als beim beantragten Vorhaben. Der Kies wird dort vor Ort aufbereitet, so dass lange Fahrten mit Schwerlast-LKW`s gar nicht notwendig werden. Das hat zur Folge, dass die Bürger gar nicht mit Lärm und Staub belästig werden und auch die Natur geschont wird.

9.         Bei dem geplanten Kies- und Sandabbau handelt es sich aufgrund des Flächenumfanges von 8 ha (80.000 m²) und einem Abbauvolumen von 600.000 m³ um eine Abgrabung größeren Umfangs (§§ 29 ff BauGB). Art. 9 Abs. 1 Satz 4 des Bayer. Abgrabungsgesetzes ist somit nicht erfüllt.

10.       Auch die Resonanz der Bürger aus den Nachbargemeinden zeigt, dass das geplante Vorhaben mit großer Skepsis gesehen wird. Nachdem vorgesehen ist, dass der gesamte Schwerlastverkehr bei der Ausbeutung der Grube über die Staatsstraße 2032 fährt, also durch den Ort Zusamzell, einem Ortsteil der Gemeinde Altenmünster. Beim Verfüllen der Grube wird der Markt Welden tangiert, wenn die LKW`s über die Autobahn kommen. Dieser gesamte Schwerlastverkehr wird sich dann durch den Markt Welden schlängeln.

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