Die Sitzung des Gemeinderats Emersacker am 18. September 2025 war mit 26 Zuhörerinnen und Zuhörern gut besucht, was vor allem an den beiden zentralen Themen des Abends lag: Dem Bauantrag für eine geplante Flüchtlingsunterkunft am Kapellenweg und dem Antrag zur Errichtung von zehn Windkraftanlagen in Emersacker und Heretsried. Zunächst jedoch hatte das Gremium über mehrere weitere Tagesordnungspunkte zu entscheiden. So wurden die beantragten Nutzungsänderungen in der Hauptstraße 3a und in der Lauterbrunner Straße 18a jeweils hin zu einer gewerblichen Nutzung behandelt und erhielten das gemeindliche Einvernehmen. Anschließend befasste sich der Rat mit dem Baugebiet Johannisfeld. Dabei wurde beschlossen, den Bebauungsplan Johannisfeld II sowie Teile von Johannisfeld I in ein reines Wohngebiet umzuplanen. Damit soll die ruhige Wohnnutzung in den Vordergrund gestellt und nachts ein um 5 dB reduzierter Schallgrenzwerte gelten, um die Wohnqualität zu sichern. Um die Planung konsequent zu schützen, wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre für den betroffenen Bereich beschlossen.
Außerdem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, die katholische Kirchenstiftung Emersacker bei der Anschaffung einer Urnenstellenanlage mit einem Zuschuss von 20 Prozent, das entspricht rund 6.400 Euro, zu unterstützen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete Bürgermeister Karl-Heinz Mengele zunächst über die aktuelle Lage beim Thema Windkraft. In einem Gespräch mit der Firma Windkraft Schwaben GmbH sei ihm mitgeteilt worden, dass auf der Gemarkung Laugna beim „Stettener Kreuz“ die Errichtung von neun bis zehn Windenergieanlagen geplant sei, während das Vorranggebiet am „Mühlbügel“ in Absprache mit den Fuggerschen Stiftungen nicht weiterverfolgt werde.
Mitte August d. J. hatte Landrat Martin Sailer beim Regionalen Planungsverband beantragt, ein sogenanntes Teilflächenziel für die Region Augsburg festzulegen, welches am 17. September 2025 durch den regionalen Planungsverband beschlossen wurde. Mit dieser Entscheidung wird erreicht, dass bestehende kommunale Konzentrationsflächen verbindlich anerkannt werden, das Flächenziel von 1,1 Prozent erfüllt werde und die Planungshoheit wieder stärker bei den Gemeinden liege. Für Emersacker bedeute dies, dass zusätzliche Investorenprojekte in Nachbargemeinden wie am Stettener Kreuz künftig deutlich schwieriger umzusetzen seien, da sie nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde möglich wären. Mengele wertete dies als großen Teilerfolg für Emersacker, das damit in seiner Position bestätigt werde. Bereits im Februar 2025 habe die Gemeinde gegenüber der Regierung von Schwaben gefordert, dass vorrangig die Flächen der Gemeinden herangezogen werden müssten. Dass der Planungsausschuss dies nun aufgegriffen habe, sei auch ein Verdienst der vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Unterschriftenaktion beteiligt haben. Mit 84 Prozent der Wahlberechtigten habe ein überwältigender Teil der Emersacker Bevölkerung seine Ablehnung einer Überlastung und Umzingelung durch Windkraftanlagen zum Ausdruck gebracht. Der Bürgermeister dankte den Organisatoren und allen Unterzeichnenden für dieses Engagement.
Der zweite große Beratungspunkt war der Antrag der Windkraft Schwaben GmbH zur Errichtung von insgesamt zehn Windenergieanlagen, davon vier auf Flächen in der Emersackerer Flur und sechs in der Nachbargemeinde Heretsried. Die geplanten Anlagen des Typs Enercon E-175 sollen jeweils eine Nabenhöhe von 174,5 m, einen Rotordurchmesser von 175 m und somit eine Gesamthöhe von 262 m erreichen sowie eine Leistung von je sieben Megawatt erbringen. Grundlage des Vorhabens ist ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Ende August 2025 eingereicht wurde. Nach eingehender Beratung entschied der Gemeinderat einstimmig, dem Projekt das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren mehrere Gründe, die sowohl planerische Vorgaben als auch technische und umweltbezogene Aspekte betreffen. So liegen mehrere Kranstellflächen, insbesondere bei zwei Standorten in Emersacker, außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windkraft. Diese dauerhafte Inanspruchnahme widerspricht den Zielen der Gemeinde, die große Flächen für Windkraft ausgewiesen hat und damit einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leistet.
Darüber hinaus blieben wesentliche Fragen zur Löschwasserversorgung und zum Brandschutz offen. Der Gemeinderat machte jedoch deutlich, dass gerade bei Anlagen im Wald zentrale Sicherheitsvorkehrungen wie Löschwasserversorgung und Brandschutz im Vorfeld verbindlich geklärt werden müssen. Der geplante Verzicht auf automatische Feuerlöschanlagen erschien dem Rat nicht plausibel, da diese nach aktuellem Stand der Technik sinnvoll sind und bereits bei vergleichbaren Projekten im Landkreis erfolgreich umgesetzt wurden. Zudem wurden Hinweise hinsichtlich der Erschließung der Anlagen und der Eignung der vorgesehenen Baumaterialien für den Bau und Unterhalt der Waldwege aufgenommen.
Neben diesen fachlichen und technischen Aspekten betonte der Gemeinderat auch die Bedeutung einer frühzeitigen, offenen und transparenten Bürgerinformation. Die Einbindung der Bevölkerung sei entscheidend, um Akzeptanz zu schaffen und mögliche Fragen zu klären. Nach ausführlicher Diskussion fasste der Gemeinderat den ablehnenden Beschluss einstimmig und wird die genannten Punkte in einer Stellungnahme an das Landratsamt Augsburg weiterleiten, welches als Genehmigungsbehörde final über den Antrag zu entscheiden hat.
Ein zweiter Teil mit Information zur 8. Sitzung des Gemeinderates Emersacker folgt.