In der Gemeinderatssitzung am 25. November 2024 wurde der Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes im Kapellenweg 8 zu einer Unterkunft mit 5 Wohneinheiten für insgesamt 25 Geflüchtete intensiv diskutiert und schließlich einstimmig abgelehnt.
Bürgermeister Karl-Heinz Mengele erläuterte zunächst den Sachverhalt der Vorprüfung durch die Verwaltungsgemeinschaft Welden. Das geplante Bauvorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan, der das betroffene Gebiet als Grünbereich ausweist. Ziel dieser Festsetzung ist es, den landschaftlichen Reiz des Gebiets zu erhalten und eine dichte Bebauung zu verhindern. Ebenso fügt sich das Gebäude aus Sicht der Gemeinde nicht in die bauliche Eigenart der Umgebung ein. Dies zu bewerten obliegt aber dem Landratsamt Augsburg.
In seiner anschließenden Stellungnahme ging Mengele über die rein baurechtlichen Aspekte hinaus und hob hervor, dass die Gemeinde Emersacker seit 2015 durchgehend 20–30 Geflüchtete aufgenommen und integriert hat. Er betonte die große Unterstützung der Bürgerschaft und der Verwaltung, die den Menschen in schwierigen Situationen geholfen haben: „Wir haben von Anfang an Verantwortung übernommen – nicht aus Pflicht, sondern weil es richtig ist.“ Die Gemeinde hat seit Jahren Geflüchtete erfolgreich untergebracht und ihnen durch ehrenamtliches Engagement, schulische Unterstützung und Integration ins Dorfleben eine Perspektive ermöglicht.
Im Hinblick auf den aktuellen Bauantrag äußerte Mengele jedoch deutliche Bedenken. Die geplanten Wohnverhältnisse seien nicht nur sehr beengt, sondern lassen vermuten, dass der Bauherr die minimalen Standards bewusst ansetzt, um maximalen Profit zu erzielen. Einzelzimmer mit einer Fläche von lediglich 7 Quadratmetern für erwachsene Bewohner entsprechen nach der Meinung Mengeles nicht den Anforderungen an menschenwürdiges Wohnen. Ebenfalls kritisch sah er die Gestaltung der Gemeinschaftsbereiche: So ist beispielsweise eine Küche mit einer Fläche von nur 7,5 Quadratmetern für fünf Personen geplant. Auch der Außenbereich bietet mit gerade einmal 60 Quadratmetern Spielfläche keinen angemessenen Ausgleich. „Die Kombination aus dieser Enge, einer Belegungsdichte von 25 Personen und den fehlenden Rückzugs- und Bewegungsmöglichkeiten führt zwangsläufig zu Konflikten – sowohl innerhalb des Hauses als auch mit der Nachbarschaft“, so Mengele.
In seinen Ausführungen zeigte sich Mengele auch kritisch gegenüber dem Landratsamt Augsburg. Er bemängelte, dass bereits ein Mietvertrag für das Gebäude abgeschlossen wurde, bevor die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen. Dabei hätte das Landratsamt die Gelegenheit gehabt, die Pläne stärker im Sinne der zukünftigen Bewohner zu beeinflussen, da es sich um einen Neubau handle. Die fehlende frühzeitige Information und Einbindung der Gemeinde wurden ebenfalls thematisiert. Eine transparentere Kommunikation hätte dazu beitragen können, Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsam eine bessere Lösung zu finden.
Im Anschluss beantwortete Daniel Walser vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden Fragen der Gemeinderäte. Dabei wurden insbesondere die Abweichungen von baulichen Vorgaben und die rechtliche Bewertung des Projekts vertieft beleuchtet. Von den Gemeinderäten wurden die fehlenden Nachbarzustimmungen bemängelt sowie die aus ihrer Sicht zu hohe Belegungsdichte und Größe des geplanten Komplexes.
Nach der umfassenden Diskussion folgte die Abstimmung, bei der alle Gemeinderatsmitglieder einstimmig gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens stimmten. Die Ablehnung wurde mit der Abweichung von den Zielen des Flächennutzungsplans für dieses Gebiet begründet. Zudem wurde festgestellt, dass sich das geplante Gebäude nicht in die charakteristische Eigenart der Umgebung einfügt. Weiterhin wurde im Bauantrag das Gebiet als Dorfgebiet ausgewiesen, was faktisch nicht korrekt ist. Auf Anregung des Gemeinderats soll das Landratsamt bei der Prüfung des Brandschutzes besonderes Augenmerk auf die Zufahrtswege und die Belegungsdichte legen.
Die letztendliche Entscheidung über das Projekt trifft das Landratsamt Augsburg und könnte ggf. das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzen.
Sonstiges
Im öffentlichen Teil der Sitzung informierte Bürgermeister Mengele über den aktuellen Stand beim Wasserschaden in der Kinderkrippe. Laut der Befundung des Baubiologen liegen in den Räumen der Kinder keine Belastungen mit Schimmel vor. Auch die Lüftungsanlage ist nicht betroffen.
Allerdings müssen im Büro, der Toilette, dem Kopierraum sowie im kleinen Nebenraum durch eine Fachfirma die Trockenbauplatten teilweise und unter Schutzvorkehrungen entfernt werden. Danach können neue Trockenbauelemente eingebaut werden, gefolgt von Fliesen- und Malerarbeiten. Der Boden im Innenbereich muss entfernt und ein neuer Boden verlegt werden.
Das Ziel ist, die Arbeiten bei optimalem Verlauf und Verfügbarkeit der ausführenden Firmen bis Weihnachten abzuschließen. Spätestens jedoch sollen die Sanierungsarbeiten Mitte Januar 2025 beendet sein.