Was ist an Weihnachten und Silvester mit Corona erlaubt?

Was ist an Weihnachten und Silvester mit Corona erlaubt?

Wie viele Personen dürfen sich an Weihnachten treffen?

Grundsätzlich dürfen weiterhin nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen zu privaten Treffen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen.

An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) gilt: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen (zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre) aus dem engsten Familienkreis.

Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.

Für nicht verwandte Personen gilt weiterhin maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 zählen in allen Fällen nicht mit. 

Die Regierung appelliert Kontakte zumindest in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

 

Gilt an Weihnachten Ausgangssperre?

Ja, auch an Weihnachten gilt in ganz Bayern zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh eine nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet die Wohnung darf nur in strengen Ausnahmefällen verlassen werden.

Aber: an den Weihnachtstagen 24. - 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette).

 

Wie viele Personen dürfen sich an Silvester treffen?

Für Silvester gilt KEINE Ausnahmeregelung der Kontaktbeschränkungen. Daher dürfen sich an diesem Tag nicht mehr Menschen treffen als bisher: nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen).

 

Gilt an Silvester Ausgangssperre?

Ja, auch an Silvester gilt in ganz Bayern zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh eine nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet die Wohnung darf nur in strengen Ausnahmefällen verlassen werden.

 

Dürfen wir draußen gemeinsam Glühwein trinken oder mit Sekt anstoßen?

Nein, im öffentlichen Raum ist das Konsumieren alkoholischer Getränke in ganz Bayern bis zum 10. Januar verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon hingegen, darf man an Silvester anstoßen.

 

Darf ich an Silvester Feuerwerk anzünden?

Der Verkauf von Feuerwerk wird dieses Jahr vor Silvester generell verboten. Außerdem gilt auch an Silvester in ganz Bayern eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr.

Rakteten, die noch vom letzten Jahr übrig sind, dürfen im eigenen Garten unter allen geltenden Regelungen und mit Vorsichtsmaßnahmen gezündet werden.

Trotzdem rät die Bundesregierung dringend vom Zünden von Feuerwerk ab, da hierbei behandlungsnotwendige Verletzungen entstehen könnten, die das stark strapazierte Gesundheitssystem noch zusätzlich belasten würden.

 

 

Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre wird ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt.

 

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Staatsministeriums.

 

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